Abrechnung für Privatversicherte

Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind (z.B. Beihilfe), werden die Kosten für die Inanspruchnahme der ärztlichen Leistung, von Ihrer privaten Krankenkasse als auch der Beihilfe meistens übernommen.

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den behandelnden Arzt persönlich oder seine durch ihn beauftragte Verrechnungsstelle.

Die ärztlichen Hausbesuche, sowie Termine in den Notfallpraxen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.

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Notfallpraxis Dortmund

Bissenkamp 3, 44135 Dortmund

0231 58 69 25 1124/7 erreichbar

Vorstellungen in unseren Notfallpraxen sind aussschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale 112

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Notfallpraxis Bochum

Bergstraße 25, 44791 Bochum

0234 52 00 73 3124/7 erreichbar

Vorstellungen in unseren Notfallpraxen sind aussschließlich nach telefonischer Termin­vereinbarung möglich. Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale 112

Notfallpraxis-Standort-Essen

Notfallpraxis Essen

Alfredstraße 64, 45130 Essen

0201 85 79 26 2524/7 erreichbar

Vorstellungen in unseren Notfallpraxen sind aussschließlich nach telefonischer Termin­vereinbarung möglich. Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale 112

Gesetzlich versichert?

Unsere gesetzlich versicherten Patienten beraten wir gerne.

Ansonsten wende Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst der gesetzlichen Krankenkassen unter folgender Telefonnummer:

116 117
Abrechnung was last modified: Januar 25th, 2022 by cndrk