Abrechnung für Privatversicherte
Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind (z.B. Beihilfe), werden die Kosten für die Inanspruchnahme der ärztlichen Leistung, von Ihrer privaten Krankenkasse als auch der Beihilfe meistens übernommen.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den behandelnden Arzt persönlich oder seine durch ihn beauftragte Verrechnungsstelle.
Die ärztlichen Hausbesuche, sowie Termine in den Notfallpraxen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
Notfallpraxis Dortmund
Bissenkamp 3, 44135 Dortmund
Vorstellungen in unseren Notfallpraxen sind aussschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale 112
Notfallpraxis Bochum
Bergstraße 25, 44791 Bochum
Vorstellungen in unseren Notfallpraxen sind aussschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale 112
Notfallpraxis Essen
Alfredstraße 64, 45130 Essen
Vorstellungen in unseren Notfallpraxen sind aussschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale 112
Gesetzlich versichert?
Unsere gesetzlich versicherten Patienten beraten wir gerne.
Ansonsten wende Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst der gesetzlichen Krankenkassen unter folgender Telefonnummer: